Stand 2015

§ 1 Geltungsbereich

1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen.
2) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden, haben keine Gültigkeit. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

1) Alle getroffenen Abreden sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nach Vertragsabschluß getroffene mündliche Abreden sind zu ihrer Wirksamkeit von den Vertragspartnern unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2) Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächs-ten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Annullierungskosten

1) Unsere Preise verstehen sich in EURO und – ist nichts anderes vereinbart - zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
2) Bei Rücklastschriften des Kunden berechnen wir neben den entstandenen Bankgebühren eine Bearbeitungskostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Vor-gang. Weiterhin sind wir berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunde Er-füllung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern. Bei unberechtig-tem Rücktritt oder unberechtigter Annahmeverweigerung des Kunden können wir nach unserer Wahl ohne besonderen Nachweis 25 % des Rechnungsbetrages als Schadenersatz fordern oder auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens vorbehalten.
3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzuges.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

1) Der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. Sofern nichts anderes ver-einbart ist, liefern wir "ab Werk".
2) Die Lieferzeitangaben gelten ab Vertragsschluss. Sie erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer-termins/der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung auf einen in § 8 genannten Umstand oder ein Handeln bzw. Unterlassen des Kunden zurück zu führen ist. 
3) Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, setzen wir den Kunden davon unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe in Kenntnis und nennen nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lie-fertermin.
4) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Nichteinhal-tung des Liefertermins von uns zu vertreten ist und er uns erfolglos schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Über Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut hat der Kunde uns unver-züglich unter Übergabe der für eine Intervention nötigen Unterlagen zu unterrich-ten. Dies gilt auch für sonstige Beeinträchtigungen.
2) Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Si-cherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forde-rungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Sachmängel

1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften.
2) Für Sachmängel, die durch ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunde oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilli-gung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
3) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 
4) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüg-lich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Ergänzend gilt § 377 HGB. Wurde eine Abnahme der Ware vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausge-schlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme hätte feststellen können.
5) Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstan-dete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir überneh-men die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Än-derungen an der bereits beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Sachmän-gelansprüche.
6) Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.  Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß in angemessener Zeit nach, kann der Kunde schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unse-ren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Fristablauf kann der Kunde Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vorneh-men lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort verbracht wur-de, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware
7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Scha-densersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Er-füllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung ange-lastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer-weise eintretenden Schaden begrenzt.
8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be-grenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch ver-trauen durfte.
9) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunde gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
11) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung aus-geschlossen. 12) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Sonstige Ansprüche, Haftung

1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausge-schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen delikti-scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines An-spruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwen-dungen verlangt.
3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder ein-geschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaf-tung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge-hilfen. 4) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Höhere Gewalt

1) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausblei-ben von Zulieferungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Stö-rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Das gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem der betroffene Ver-tragspartner im Verzug ist. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumut-baren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflich-tungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1) Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Unser Geschäftssitz ist auch Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Ver-trag und über dessen Wirksamkeit, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen